Definitiv kann man, ohne alle Studien über Hexahydrocannabinol (HHC) gelesen zu haben, schnell feststellen, dass es nicht empfehlenswert ist, bei anstehenden Drogenscreenings jegliche Art von legalen Cannabis-Produkten, insbesondere Extrakte, die mit einer hydrierten Form von THC hergestellt wurden. Bei dieser Art von Cannabinoiden ist es zumindest teilweise bewiesen, dass es zu fälschlich positiven Ergebnissen führen kann. Wichtig ist zusätzlich einen transparenten Anbieter zu finden, der euch Offenheit über die genauen Inhaltsstoffe bietet. Es ist nicht empfehlenswert ein HHC Präparat mit einem höheren THC Anteil als 0,05 % zu kaufen. All unsere Artikel haben einen maximalen THC Wert von 0,02 %. Der bundesweite Grenzwert von THC liegt in Deutschland bei 0,2 %.
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Wird HHC im Drogentest angezeigt?
Es kommt in der Regel nicht einmal darauf an, welche Art von Drogen-Screening ihr durchlaufen müsst, gemeint sind damit die zwei üblichen Methoden, der Blut- oder Urintest. Leider bestehen keine guten Chancen als HHC-Konsument, solche Art von Tests mit einem negativen Resultat zu durchlaufen. Die fälschliche Aussage dass Hexahydrocannabinol ohne weiteres im Straßenverkehr geduldet wird, ist absurd und gefährlich. Offensichtlich wird nämlich HHC als psychoaktives Cannabinoid bezeichnet, durch eine erstaunlich ähnliche, fast identische Molekular-Struktur wie die des Tetrahydrocannabinol, haben diese Stoffgruppen teilweise einen ähnlichen Arbeitsplatz. So kommt es dazu, dass THC und HHC sogar an denselben Rezeptoren andocken.
Wenn du dich für mehr über die chemische Struktur und die wissenschaftlichen Unterschiede zwischen THC und HHC belesen möchtest, schau dir doch unseren ausführlichen Artikel über dieses Thema an.
Wieso ist HHC im Straßenverkehr nicht zugelassen?
Wie bereits erwähnt handelt es sich bei den Vape Kartuschen in jedem Fall um psychoaktive Cannabinoide, die zweifelsfrei im Straßenverkehr strengstens untersagt sind. Wir möchten ausdrücklich davor warnen, jegliche Art von psychoaktiven Substanzen zu konsumieren, vor allem NICHT als Führer eines Fahrzeugs. Diese Gesetzesgrundlage ist EU-weit durchgeführt worden, somit ist auf Straßen innerhalb der EU keinen Falls gestattet, während dem Einfluss von psychoaktiven Stoffen ein Pkw oder ähnliche Fahrzeuge zu führen.
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