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CBD Rechtslage in Österreich

Legale CBD Produkte

 

In diesem Beitrag geht es um die Legalität von CBD in Österreich. Vom Anbau, bis hin zum Verkauf und Konsum von ähnlichen Cannabinoiden. Wir erläutern die CBD-Gesetzeslage sowohl für Hersteller und Händler, als auch aus Sicht des Konsumenten. Außerdem: Wie sieht es mit dem Autofahren aus? Welche Verordnungen gibt es?

Hier findest du unsere CBD Produkte                    Anbau von legalen Cannabis in Österreich

Der Anbau von CBD-Hanf

Fangen wir doch gleich beim Grundstein an – dem Anbau innerhalb Österreichs. Der Anbau von CBD-Hanf für Privatpersonen ist nur dann legal, wenn der Vorsatz der Suchtmittelgewinnung ausgeschlossen werden kann. Der Besitz von nicht-blühenden Cannabis-Pflanzen ist in jedem Fall erlaubt – und zwar unabhängig von der Sorte. Auch beim Anbau von EU-zertifizierten Nutzhanf-Sorten bewegt man sich im Rahmen der THC-Grenze von 0,3 Prozent wortwörtlich voll auf legalem Boden. Im EU-Sortenkatalog sind zudem alle THC-freien Sorten aufgelistet.

Sobald die Hanfpflanzen allerdings blühen und der THC-Gehalt in den Pflanzen 0,3 % übersteigt, ist der Anbau in jedem Fall verboten! Für Freizeitgärtner ist das mit der 0,3-Prozent-Marke unserer Meinung nach ziemlich nur schwer zu kontrollieren, weshalb wir von eigenem CBD-Hanf Anbau, eher abraten. Gerade bei der doch sehr komplizierten Gesetzeslage sollte man das lieber den registrierten Landwirten überlassen.

Da der Anbau für Privatpersonen in Deutschland jedoch komplett verboten ist (egal wie hoch der THC- oder CBD-Gehalt ist), sind Händler aus Österreich gut damit beraten, lieber keine Hanfstecklinge nach Deutschland zu liefern.
 

 unsere Produkte

CBD Rechtslage in Österreich

CBD Produkte in Österreich legal kaufen?

CBD-Legalität aus Käufersicht

 

Das Gesetz aus Käufer- bzw. Konsumentensicht ist in der Regel ziemlich eindeutig: Weder das österreichische Suchtmittelgesetz (SMG), noch das Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz führen CBD in seiner reinen Substanz als Suchtmittel auf. Da CBD somit nicht berauschend oder bewusstseinsverändernd wirkt, darf es laut österreichischem Gesetz legal gekauft, besessen und konsumiert werden. Die Abgabe von CBD-Produkten wie CBD-Blüten, CBD-Harze und Öle ist an Personen ab 18 Jahren erlaubt. Anders ist dies bei vielen ähnlichen Cannabinoiden. Generell gilt wie auch in Deutschland, dass die Produkte nicht aus synthetischen Ursprungs entstammen dürfen.

CBD-Blüten

Anbau, Besitz, Vertrieb und Handel (Import und Export) von Cannabis sind nach dem SMG jedoch strengstens verboten!

Das Problem liegt vor allem in der Tatsache, dass auch Cannabis-Kräuter, die fast überwiegend CBD enthalten, weiterhin THC enthalten können. Laut einem romenierten Strafverteidiger aus Wien, wird daher zwischen Cannabispflanzen mit hohem THC-Gehalt und THC-armen Sorten (ähnlich wie in Deutschland) unterschieden. Cannabis mit einem THC-Gehalt ab 0,3 Prozent THC (Rauschhanf) fällt definitiv unter das Suchtmittelgesetz und ist verboten. Für CBD in Reinform und für Produkte aus EU-zertifiziertem Nutzhanf, die einen THC-Gehalt (Delta9 - THC und THCA) von weniger als 0,3 Prozent aufweisen, ist KEINE zusätzliche Genehmigung erforderlich.

Kurz beantwortet: Anders als in Deutschland dürfen Endverbraucher in Österreich fast alle CBD-Produkte kaufen, besitzen und konsumieren, solange der THC-Gehalt die zulässige Grenze von 0,3% nicht überschreitet und kein vorsätzlicher Besitz von Produkten mit mehr als 0,3 % THC vorliegt. Voraussetzung ist weiters, dass daraus kein Suchtgift in einer für den Missbrauch geeigneten Konzentration gewonnen werden kann, das wirtschaftlich profitabel ist.

CBD-Blüten: Eine Grauzone

 

Da keine realen Methoden bekannt sind, mit denen eine nennenswerte Extraktion von THC aus CBD-Produkten rentabel oder leicht möglich ist, sind sowohl CBD-Pollen, als auch CBD-Blüten in Österreich legal und frei erhältlich.

ABER: Sie dürfen laut dem Gesundheitsministerium nicht als Rauchwaren angeboten und beworben werden, weil der THC-Gehalt beim Verbrennen die 0,3%-Grenze schnell übersteigen kann. Mit stolz können wir sagen, dass unsere Produkte einen THC-Gehalt von 0,02 % nicht überschreiten. Somit braucht ihr euch keinerlei Sorgen machen, dass unsere Produkte in Bezug auf dies, irgendeine Art von Probleme machen können. Wir bei Davivi bieten reine Produkte an, zusätzlich werden unsere Produkte selbstverständlich regelmäßig von unabhängigen Laboren überprüft.

CBD-Blüten in Form von Kaffee oder CBD-Tee sind in Österreich jedoch eindeutig legal und transparent verkäuflich, da es sich hier eindeutig um gewöhnliche Lebensmittel handelt und sie somit nicht unter die Novel Food Verordnung fallen. Eine leichte Herstellung von Suchtmitteln kann zudem ausgeschlossen werden, da es sich in solchen Fällen nicht um Extrakte handelt.

Im Falle des Falles kann von der Polizei aber jederzeit eine Überprüfung auf THC angeordnet werden. Gerade bei Haschisch und Blüten ist es sehr gut möglich, dass die Polizei auf eine Labor-Untersuchung besteht, solltet ihr damit aufgehalten werden. Deshalb haben wir übrigens mittlerweile ÖL-Kartuschen, so sieht euer Produkt zumindest nicht nach einer, auf den ersten Blick wirkenden, illegaler Droge. Dieses Problem stellt offensichtlich viele Justizbehörden weltweit vor große Herausforderungen. Es ist nicht zu verleugnen, dass weder Laien noch die Polizei selbst im Normalfall CBD-Blüten optisch und geruchstechnisch von Blüten mit THC-Gehalt unterscheiden können. Wir empfehlen also immer eine Rechnung eures CBDs oder HHCs parat zu haben. Auch wenn ein Kaufbeleg nicht als gesetzlicher Nachweis für die Legalität gilt, seid ihr so schonmal glaubwürdiger und kommt vielleicht um das ganze, mühsame Prozedere herum. In der Regel zeigt euch die Polizei ja gerne auch "präventiv" an, könnte sich ja im Labor tatsächlich noch als "erfolgreichen Fang" entpuppen. Selbstverständlich lässt die Staatsanwaltschaft diese Anzeige unverzüglich fallen, sobald festgestellt werden kann, wie viel von welchen Substanzen in euren vermeintlich legalen Cannabis enthalten ist.

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CBD im Straßenverkehr

 

Autofahren ist nach üblichen, vorschriftsgemäßem CBD-Konsum in Österreich grundsätzlich kein Problem. Bei Drogentests im Rahmen der Verkehrskontrolle wird sowieso kein CBD angezeigt, sondern das illegale THC. Dies liegt vor allem daran, dass Cannabidiol keine psychoaktive Substanz ist. Bei einem Drogentest ist immer nur der gesetzliche Grenzwert von 0,3 Prozent wichtig. Natürlich auch, dass die getestete Menge in jedem Fall unter dieser Strafrichtlinie liegt. Da fast alle CBD-Produkte kleinste Mengen an THC enthalten, sollte man sich aber bewusst sein, dass dies bei einer Kontrolle durchaus zu einem Problem werden kann, sollte man CBD (und damit auch THC) in größeren Mengen zugeführt haben. Vor allem bei Produkten, die sich sehr nah am erlaubten Grenzwert aufhalten, sollten mit größter Vorsicht genossen werden. Dieser Irrsinn kann man mit alkoholfreien Bier vergleichen, wie ihr bestimmt schon mal erfahren oder sogar erlebt habt, sollte man in seiner Führerschein-Probezeit noch nicht mal nach ein paar alkoholfreien Bier ins Auto steigen.


Das Ganze hängt natürlich auch von der Art des konsumierten Produkts ab und inwiefern dies ’sachgemäß‘ konsumiert wurde. In Österreich ist es leider auch wie in Deutschland, dass schon kleine Mengen an THC im Blut strikt untersagt sind, auch wenn man davon nicht berauscht wird. Durch den vermeintlich kommenden Wandel der Bundesregierung im Thema Drogenpolitik, vor allem was den Hanf angeht, ist immer wieder das Thema des mickrig- niedrig gehaltenen, erlaubtem, Konzentrations-Wert von THC in unserem Blut. Der aktuelle Wert kann in der Theorie, sicherlich auch praktisch, dazu führen, dass sogar durch passives Rauchen von hochpotenten THC-Weed, einen höheren Wert als erlaubt erzeugen kann, da dieser Wert zumindest in Deutschland gerade einmal bei einem Nanogramm liegt. Trotzdem diskutiert man seit dem Versuch der aktuellen Besetzung des Bundestags eine Legalisierung nach Deutschland zu bringen, maximal von einer Erhöhung des THC-Grenzwerts im Blut auf drei Nanogramm.

Somit führt man zur Sicherheit immer die Produktverpackung und eine Rechnung mit, sodass man den legalen Erwerb und sonstige Produktinfos nachweisen kann. Hier gilt wieder: Auch wenn dies rechtlich keinen Schutz vor Unterstellungen einer Straftat darstellt, ist man aber in der Regel auf der sicheren Seite solange die THC-Menge nicht ‚verdächtig‘ ausfällt. In den meisten Fällen werden euch Polizisten ohne Rechnungsbelege kein Wort glauben, somit sind die Chancen deutlich erhöht, wenn ihr diese Belege immer präventiv bei euch tragt, insofern ihr CBD Produkte bei euch tragen solltet, aus welchem Grunde denn auch immer.


CBD vom Arzt / Medizinische Anwendung


Anders als z.B. in Deutschland ist CBD in Österreich noch nicht als offizielles Arzneimittel oder „Funktionsarzneimittel“ zugelassen. Trotzdem kann man sich in Österreich CBD-Öle oder CBD-Kapseln von Ärzten, die sich bereits mit dem Cannabinoid auseinandergesetzt haben per Rezept verschreiben lassen. Entsprechende CBD-Präparate werden allerdings nur in wenigen Ausnahmefällen von den Krankenkassen bezahlt - z.B. bei bestimmten Formen der Epilepsie. Denn da ist CBD auf europäischer Ebene bereits seit längerem als Medikament anerkannt worden und somit offensichtlich auch automatisch in Österreich. Generell findet CBD immer mehr Verwendungen in der Medizin, vor allem bei schwerwiegenden Erkrankungen gibt es viele Anwendungsmöglichkeiten. Natürlich spalten sich wie bei so ziemlich jedem Thema die Meinungen, somit gibt es Studien, die glauben beweisen zu können, dass CBD tatsächlich viele therapeutische Anwendungen finden kann. In der Praxis sehen sich zum größten Teil nur Naturbezogene Praktiker in der Anwendung für ihre Patienten. Es gibt z.B. viele Erkenntnisse über die sportlich-basierte Anwendung von Cannabinoiden. Laut vielen Angaben nutzen auch viele Profisportler bereits seit vielen Jahrzehnten CBD-haltige Produkte.

 

 

Rechtslage für CBD Hersteller und Händler !

Wie sieht die Rechtslage von HHC und CBD in Österreich aus? Die rechtliche Situation in Österreich ist vor allem für CBD-Produzenten, als auch CBD-Händler und Herstellern äußerst kompliziert bis zu verzweifeln: CBD-Produkte dürfen unter keinen Umständen weder als Arznei oder Medizinprodukt, Kosmetika, noch als Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel verkauft bzw. beworben werden. Alles andere würde "offenbar" einen ‚falschen Anschein einer gesundheitsfördernden Wirkung‘ erwecken. Es ist üblich, dass Händler mit den Justizbehörden in Kontakt geraten, selbst Marktführer werden regelmäßig unter die Lupe genommen. Amüsant ist trotzdem, dass die Frage der Steuern in jedem Fall der Politik, klar und schlüssig definiert ist.

 

Der rechtliche Hintergrund für das Ganze soll unter anderem die bereits erwähnte Novell-Food-Verordnung der EU sein. Diese ist die Grundlage für den Erlass des Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2018, wonach der Verkauf von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln sowie Kosmetika mit CBD-haltigen Extrakten offiziell verboten ist. Die Novell-Food-Verordnung besagt, dass jedes Lebensmittel oder jeder Zusatzstoff, der vor dem 15. Juli 1997 in der Europäischen Gemeinschaft nicht in nennenswertem Umfang konsumiert wurde, als neuartig bezeichnet werden muss.

Da Cannabidiol (CBD) bis zum genannten Datum angeblich noch nicht in nennenswertem Umfang konsumiert wurde und es noch keine ausreichenden empirischen Daten für den Wirkstoff gibt, wurde CBD daher im Novell-Food-Katalog der Europäischen Kommission als neuartig bewertet und bedarf somit einer Zulassung als Lebensmittel, die bisher nicht erteilt wurde. Die CBD-Verordnung von 2018 ist daher weiterhin gültig.

Da CBD-Produkte mit einem THC-Wert von unter 0,3 % somit zwar legal verkauft werden dürfen, aber nicht als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel gekennzeichnet werden dürfen, ist die gezogene Konsequenz seitens der Hersteller und Vertreiber nur logisch und verständlich: ein weiteres Schlupfloch im Gesetz.

Viele Produzenten und Händler in Österreich haben ihre Verpackungen angepasst und kennzeichnen ihre CBD-Produkte wie Öle, Blüten und Tees nun einfach als sogenannte "Aromaprodukte". Hanfprodukte ohne nennenswerten CBD-Gehalt (z.B. Hanfsamen, Hanfproteine oder Hanfsamenmehl) fallen übrigens nicht unter die Novel-Food-Verordnung. Sie gehören zu den ganz normalen Lebensmitteln und können ganz normal im Supermarkt gekauft werden. Und warum? CBD findet sich, wie andere Cannabinoide, vor allem in den Blütenständen, Blättern und Stängeln der Hanfpflanze - in den Hanfsamen selbst jedoch nur in sehr geringem Maße.



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Viele mögen nun die Anpassung von Verpackungen oder Etiketten als Umgehung des österreichischen Rechtssystems bezeichnen. Wir sind anderer Meinung und wir sind damit nicht allein. Es gibt Quellen, die belegen, dass Cannabis (und damit auch CBD) sehr wohl in nennenswerten Mengen VOR dem 15. Juli 1997 konsumiert wurde und somit KEIN NEUES Lebensmittel darstellt.

 

Labor für zertifizierte Hanfprodukte aus Österreich | EU-Qualitätskontrollen

Unser Fazit:


Für uns ist das schon lange klar: Auch wenn viele mit dem Argument der noch immer fehlenden oder nicht ausreichenden medizinischen Studien arbeiten, die eine gesundheitsfördernde Wirkung von CBD belegen (die es inzwischen durchaus gibt und an denen unermüdlich geforscht wird), gilt das Gleiche für die gegenteilige Seite. Es gibt ebenso wenige bis überhaupt keine Studien, die das Gegenteil oder irgendeine Form von Gesundheitsschäden durch CBD beweisen ....



Wir persönlich und viele unserer Kunden haben bereits sehr positive Erfahrungen mit CBD-Produkten gemacht. Wir wünschen uns für die Zukunft eine klarere Gesetzgebung und mehr Informationskampagnen zu CBD. Es kann nicht sein, dass die Gesundheit der Gesellschaft wieder hinter die Kapitalgier der Pharma- und Alkohol-Industrie usw. gestellt wird.

Wenn dir der Artikel gefallen hat und Sie an weiteren CBD-News und Produktinformationen interessiert sind, folgen Sie unseren Newsletter und erhalte exklusive Vorteile, oder kontaktieren Sie uns persönlich unter info@davivi.de. Wir freuen uns natürlich auch über ein follow auf Instagram unter davivi_de.

 

Als aller letztes noch kurz ein rechtlicher Hinweis:

Wir von Davivi sind bestrebt, unseren Kunden aller höchste Transparenz zu bieten. Dieser Artikel wurde zum Oktober 2022 geschrieben, dieser Artikel wird NICHT an neue Gesetzesveränderungen angepasst, abonniert hierfür am besten unseren Newsletter um keine spannenden Neuigkeiten über die Politik der Cannabinoide zu verpassen. Egal ob als Unternehmer oder als Endkonsument, ihr werdet keine wichtigen Infos als letzter erfahren.

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